Nutzen Sie unsere Erfahrung und Sachkunde für Ihre Sicherheitsprüfungen.
Wir prüfen Ihre Sekuranten (Anschlagpunkte) nach DGUV 201-056 und DIN 4426
sowie ortsfeste Steigleitern und Steigschutzsysteme nach DGUV I 208-032
Anschlagpunkte zur Befestigung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, werden fachmännisch als Sekuranten bezeichnet. Sie kommen hauptsächlich auf Dächern, an hohen Leitern oder an Fassaden von Gebäuden zur Sicherung von Personen gegen Absturz zum Einsatz. In den letzten Jahren haben sich die Vorschriften und Vorgaben durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verschärft.
Der Einsatz von Sekuranten ist ab einer Absturzhöhe von 3 Metern zwingend erforderlich (DGUV V38). Die UVV-Sicherheitsüberprüfung ist mindestens 1x pro Jahr durchzuführen.
Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen oder als Zugang zu maschinellen Anlagen. Je nach Art und Häufigkeit der Benutzung und den vorhandenen Gefahren sind sie in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und, falls erforderlich, instand zu setzen. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind aktuelle Vorschriften zu beachten – u. a. die ASR A1.8, die DGUV Information 208-032 und, bei Zugängen zu maschinellen Anlagen, die BetrSichV.